Büroservice

(i. R. § 6 (3) StBerG): Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle!

  • Sortieren und Vorkontieren der Belege
  • Datenerfassung von Belegen
  • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen
  • Archivierung der Daten
  • Übermittlung von Steuerdaten
  • Schreib- und Rechenarbeiten
  • Mobiles Büro